Die Organe im Verein

Alle eingetragenen Vereine arbeiten auf Grundlage einer Satzung, die von den Mitgliedern beschlossen wurde. Auch unsere AVUWPD e.V. wird gemäß einer Satzung geführt. In der Vereinssatzung wird z.B. festgelegt, auf welche Art und Weise Entscheidungen im Verein getroffen werden.

Die entscheidungsbefugten Gremien werden dabei als Organe bezeichnet. Bei uns sind das der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zusätzlich zu diesen beiden Organen gibt es bei uns als Gremium (allerdings ohne Entscheidungsbefugnis) noch die Stipendienkommission

Der Vorstand

Unser Vorstand besteht satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern, die für eine Amtszeit von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Jedes Vorstandsmitglied kann beliebig häufig wiedergewählt werden. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Derzeit besteht der Vorstand aus:

  • Heiko Neupert
    Heiko Neupert Vorsitzender

    aktuelle Amtszeit
    bis Ende 2025

     

  • Ralf Golbach
    Ralf Golbach Verantwortlicher für Finanzen

    aktuelle Amtszeit
    bis Ende 2025

     

  • Matthias Braubach
    Matthias Braubach Schriftführer

    aktuelle Amtszeit
    bis Ende 2025

     

  • Steffi Jagemann
    Steffi Jagemann BEISITZERIN

    aktuelle Amtszeit
    bis Ende 2024

     

  • Julia Rosenau
    Julia Rosenau Beisitzerin

    aktuelle Amtszeit
    bis Ende 2025

     

Kontaktmöglichkeiten zum Vorstand.

Ehemalige Vorstandsmitglieder der AVUWPD e.V. seit ihrer Gründung

Die Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung (MV) obliegt die grundlegende Entscheidungsgewalt im Verein. Sie wird mindestens einmal pro Jahr mittels Einladung durch den Vorstand einberufen. Bei uns ist eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder stets beschlussfähig; jedes anwesende Vereinsmitglied ist stimmberechtigt.

Während der Mitgliederversammlung legt der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht über die Arbeit des vergangenen Jahres ab. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Bericht, die Entlastung sowie die Neuwahl des Vorstandes, über Satzungsänderungen, die Besetzung der Stipendienkommission, die Auflösung des Vereins sowie sonstige Anträge.

Bei uns in der AVUWPD e.V. findet die Mitgliederversammlung in der Regel im Rahmen des Jahrestreffens (auch JHV – von JahresHauptVersammlung – genannt) im Herbst statt; dies ist jedoch in erster Linie aus praktischen Gründen so. Generell sind Mitgliederversammlung und Jahrestreffen/JHV zwei voneinander unabhängige Veranstaltungen.

Die Stipendienkommission

Unser Verein vergibt Stipendien an in Deutschland wohnhafte Teilnehmer von internationalen Bildungsprogrammen im Sinne der Völkerverständigung. Die Stipendienkommission, die aus drei Vereinsmitglieder besteht und jährlich auf der Mitgliederversammlung gewählt wird, sichtet die Bewerbungen für unser Stipendium und lädt geeignete Kandidaten zu einem Vorauswahlgespräch ein. Während dieses Bewerbungsgespräches verschafft sich die Stipendienkommission einen Eindruck über die eingeladenen Bewerber und spricht anschließend einen Stipendienvergabevorschlag gegenüber dem Vorstand des Vereins aus. Der Vorstand entscheidet dann über die Stipendienvergabe.

Weitere Informationen zu unserem Stipendium, den Vergabekriterien sowie zur aktuellen Stipendienkommission.

Start typing and press Enter to search